- Startseite
- AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Plattform Anlageheld
für die Nutzung der Plattform Anlageheld
Stand: 25. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Online-Plattform Anlageheld (nachfolgend „Plattform“) durch registrierte Nutzer (nachfolgend „Nutzer“ oder „Kunde“). Die Plattform ist erreichbar unter anlageheld.com sowie über zugehörige Subdomains und Anwendungen.
2. Betreiber der Plattform ist die (nachfolgend „Betreiber“). Die vollständigen Anbieterangaben — ladungsfähige Anschrift, Registergericht, Handelsregisternummer und satzungsmäßiger Sitz der Gesellschaft — sind im Impressum der Plattform abrufbar.
3. Der Betreiber ist ein gewerblicher Vermittler des Zugangs zu Einlagenprodukten (Tages- und Festgeldkonten) von Kreditinstituten mit Sitz in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (nachfolgend „Partnerbanken“). Der Betreiber ist keine Bank, kein Zahlungsdienstleister und kein Finanzanlagenvermittler; auf die Klarstellungen in § 4 wird verwiesen.
4. Diese AGB gelten für den zwischen dem Betreiber und dem Nutzer geschlossenen Vertrag über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Plattformvertrag“). Für die über die Plattform vermittelten Einlagengeschäfte gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der jeweiligen Partnerbank; diese werden dem Nutzer vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
6. Das Angebot der Plattform richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln, ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und dort unbeschränkt steuerpflichtig sind, sowie über ein auf ihren Namen lautendes Girokonto bei einem Kreditinstitut im SEPA-Raum verfügen (nachfolgend „Referenzkonto“).
2. Begriffsbestimmungen
Für diese AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1. „Einlagenprodukt“
Ein von einer Partnerbank angebotenes Tagesgeld- oder Festgeldkonto.
2. „Einlagenkonto“
Das bei der jeweiligen Partnerbank auf den Namen des Nutzers geführte Konto, auf dem die Einlage verbucht wird. Das Einlagenkonto ist ein Eigenkonto des Nutzers; es wird bei der Partnerbank in der Regel unter einer produktbezogenen Konto- bzw. Anlagenummer (Festgeld-/Tagesgeldnummer) geführt.
3. „Einlagenvertrag“
Der Vertrag über das Einlagenprodukt, der ausschließlich zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Partnerbank zustande kommt.
4. „Intermediärbank“
Ein CRR-Kreditinstitut mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der zuständigen Aufsichtsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates, das im Rahmen der Zahlungsabwicklung zwischen dem Referenzkonto des Nutzers und der Partnerbank eingeschaltet wird (vgl. § 6).
5. „Intermediärkonto“
Das von der Intermediärbank geführte und verantwortete Konto, über das Zahlungen zwischen dem Nutzer und der Partnerbank technisch geleitet werden. Dem Nutzer wird hierfür eine individuelle IBAN zugeordnet, die eine automatisierte Zuordnung seiner Zahlungen ermöglicht. Das Intermediärkonto dient ausschließlich der Durchleitung; eine dauerhafte Verwahrung von Geldern findet dort nicht statt (im Einzelnen siehe § 6).
6. „Referenzkonto“
Das auf den Namen des Nutzers lautende Girokonto bei einem Kreditinstitut im SEPA-Raum, von dem Einzahlungen erfolgen und auf das Auszahlungen ausschließlich geleistet werden.
7. „Nutzerkonto“
Der persönliche, passwortgeschützte Zugang des Nutzers zur Plattform einschließlich des elektronischen Postfachs.
8. „Anlageauftrag“
Die über die Plattform abgegebene Willenserklärung des Nutzers, gerichtet auf den Abschluss eines Einlagenvertrags mit einer Partnerbank.
3. Leistungen des Betreibers
- (a) Bereitstellung der Plattform mit einer Übersicht aktueller Einlagenprodukte der Partnerbanken (Konditionen, Laufzeiten, Zinssätze, Informationen zur jeweiligen Einlagensicherung)
- (b) Vermittlung des Zugangs zu Einlagenprodukten, d. h. Anbahnung des Abschlusses von Einlagenverträgen zwischen Nutzer und Partnerbank einschließlich der Entgegennahme und Weiterleitung von Anlageaufträgen
- (c) Weiterleitung der für den Abschluss und die Durchführung des Einlagenvertrags erforderlichen Daten und Unterlagen (z. B. Legitimationsdaten, Kontoeröffnungsunterlagen, steuerliche Erklärungen) an die jeweilige Partnerbank
- (d) Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierung des Nutzers (§ 5)
- (e) Bereitstellung eines elektronischen Postfachs, über das Vertragsdokumente, Kontoauszüge, Steuerdokumente und Mitteilungen der Partnerbanken oder des Betreibers übermittelt werden
- (f) Organisation der Zahlungsabwicklung über eine Intermediärbank nach Maßgabe des § 6, ohne selbst Zahlungsdienste zu erbringen
- (g) Kundenservice in deutscher Sprache.
2. Die Nutzung der Plattform ist für den Nutzer unentgeltlich. Der Betreiber erhält für die Vermittlung eine Vergütung von den Partnerbanken (§ 12). Dem Nutzer werden weder Kontoführungs- noch Vermittlungsentgelte berechnet; die dem Nutzer zustehenden Zinsen werden hierdurch nicht geschmälert — es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zinssätze.
3. Ein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Einlagenvertrags besteht nicht. Die Entscheidung über die Annahme eines Anlageauftrags liegt allein bei der jeweiligen Partnerbank (§ 7 Abs. 4).
4. Der Betreiber schuldet die Vermittlungsleistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er schuldet keinen Anlageerfolg und keine bestimmte Verzinsung; maßgeblich sind allein die Konditionen des jeweiligen Einlagenvertrags mit der Partnerbank.
4. Stellung des Betreibers; keine Bank, keine Verwahrung, keine Beratung
1. Keine Bank, kein Zahlungsdienstleister. Der Betreiber ist kein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG und kein Zahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 ZAG. Er betreibt insbesondere kein Einlagengeschäft, nimmt keine Gelder des Nutzers entgegen, verwahrt keine Kundengelder und erbringt keine Zahlungsdienste. Sämtliche Konten, über die Gelder des Nutzers fließen — Referenzkonto, Intermediärkonto und Einlagenkonto — werden von beaufsichtigten Kreditinstituten geführt und verantwortet.
2. Einlagenvermittlung, keine Finanzanlagenvermittlung. Gegenstand der Vermittlung sind ausschließlich Bankeinlagen (Tages- und Festgelder). Bankeinlagen sind keine Finanzanlagen im Sinne der Gewerbeordnung; der Betreiber ist dementsprechend kein Finanzanlagenvermittler und erbringt keine Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG oder dem ZAG bedürfen. Der Betreiber übt seine Vermittlungstätigkeit als angezeigtes Gewerbe im Sinne des § 14 GewO aus.
3. Keine Beratung. Der Betreiber erbringt keine Anlageberatung, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Die auf der Plattform dargestellten Informationen, Vergleiche, Filter- und Sortierfunktionen sind allgemeiner Natur, berücksichtigen nicht die persönlichen Verhältnisse des Nutzers und stellen keine Empfehlung dar. Die Entscheidung über den Abschluss eines Einlagenvertrags trifft der Nutzer eigenverantwortlich.
4. Keine Verfügungsbefugnis. Der Betreiber ist zu keinem Zeitpunkt Inhaber, wirtschaftlich Berechtigter oder Verfügungsberechtigter der über das Intermediärkonto geleiteten Gelder. Weisungen zur Ausführung von Zahlungen ergeben sich ausschließlich aus dem durch den Nutzer erteilten Anlageauftrag und werden von der Intermediärbank bzw. der Partnerbank als beaufsichtigte Institute ausgeführt.
5. Registrierung, Nutzerkonto, Identifizierung
1. Die Nutzung der Vermittlungsleistung setzt die Registrierung auf der Plattform und die Eröffnung eines Nutzerkontos voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche im Registrierungsprozess abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und Änderungen unverzüglich über das Nutzerkonto mitzuteilen.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Betreiber stellt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung bereit; der Nutzer ist gehalten, diese zu aktivieren. Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung, hat der Nutzer den Betreiber unverzüglich zu informieren; der Betreiber ist in diesem Fall berechtigt, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren.
3. Identifizierung. Vor der erstmaligen Weiterleitung eines Anlageauftrags ist der Nutzer nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) zu identifizieren. Die Identifizierung erfolgt — je nach Verfügbarkeit und Anforderung der jeweils beteiligten Institute — über ein videogestütztes Identifizierungsverfahren oder über einen hierauf spezialisierten Identifizierungsdienstleister. Die Identifizierung wird für die geldwäscherechtlich Verpflichteten (insbesondere die Partnerbanken und die Intermediärbank) durchgeführt bzw. an diese übermittelt. Der Nutzer ist verpflichtet, an der Identifizierung mitzuwirken und die hierfür erforderlichen Dokumente (insbesondere ein gültiges amtliches Ausweisdokument) bereitzustellen.
4. Der Betreiber ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Nutzerkontos besteht nicht.
5. Je Person ist nur ein Nutzerkonto zulässig. Die Übertragung des Nutzerkontos auf Dritte ist ausgeschlossen.
6. Zahlungsabwicklung über Intermediärkonten
1. Hintergrund. Zwischen dem kontoführenden Institut des Nutzers (Referenzkonto) und der jeweiligen Partnerbank besteht regelmäßig keine unmittelbare Geschäftsbeziehung und kein direktes Korrespondenzkontenverhältnis. Zur technischen Abwicklung der Zahlungen wird daher — dem im internationalen Zahlungsverkehr üblichen Korrespondenzbankprinzip entsprechend — eine Intermediärbank eingeschaltet. Bei der Intermediärbank handelt es sich um ein CRR-Kreditinstitut, das über eine Erlaubnis der BaFin bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates verfügt und der laufenden Aufsicht unterliegt.
2. Individuelle IBAN. Dem Nutzer wird für die Zahlungsabwicklung eine individuelle IBAN zugeteilt, die dem bei der Intermediärbank geführten Intermediärkonto zugeordnet ist. Diese IBAN dient ausschließlich der eindeutigen, automatisierten Zuordnung der Zahlungen des Nutzers. Kontoführendes Institut ist die Intermediärbank; das Intermediärkonto unterliegt deren aufsichts- und geldwäscherechtlichen Pflichten.
3. Reine Durchleitungsfunktion. Das Intermediärkonto ist ein reines Abwicklungs- und Durchleitungskonto. Eingehende Zahlungen des Nutzers werden anhand der individuellen IBAN und des Verwendungszwecks dem jeweiligen Anlageauftrag zugeordnet und unverzüglich, spätestens am nächstmöglichen Bankarbeitstag, an die Partnerbank zugunsten des Einlagenkontos des Nutzers weitergeleitet bzw. umgebucht. Eine dauerhafte Verwahrung, Anlage oder anderweitige Nutzung der Gelder auf dem Intermediärkonto findet nicht statt. Der Betreiber selbst empfängt keine Gelder, kann über die auf dem Intermediärkonto befindlichen Gelder nicht zu eigenen Zwecken verfügen und hat hieran zu keinem Zeitpunkt eine eigene Berechtigung.
4. Einzahlung. Nach Erteilung eines Anlageauftrags erhält der Nutzer die für die Einzahlung erforderlichen Zahlungsinformationen (individuelle IBAN, Verwendungszweck, Frist). Der Nutzer ist verpflichtet, den Anlagebetrag ausschließlich von seinem Referenzkonto, unter exakter Angabe des mitgeteilten Verwendungszwecks und innerhalb der mitgeteilten Frist zu überweisen. Zahlungen von Konten Dritter werden aus geldwäscherechtlichen Gründen nicht angenommen und an das Ursprungskonto zurücküberwiesen.
5. Nichtzustandekommen. Geht der Anlagebetrag nicht fristgerecht, nicht vollständig oder nicht zuordenbar ein, ist der Betreiber berechtigt, den Anlageauftrag als hinfällig zu behandeln. Bereits eingegangene Beträge, die keinem wirksamen Einlagenvertrag zugeordnet werden können, werden unverzüglich an das Referenzkonto des Nutzers zurücküberwiesen.
6. Auszahlung. Rückzahlungen der Einlage sowie Zinszahlungen erfolgen von der Partnerbank über das Intermediärkonto ausschließlich auf das Referenzkonto des Nutzers. Die Weiterleitung durch die Intermediärbank erfolgt unverzüglich, spätestens am nächstmöglichen Bankarbeitstag nach Gutschrift. Auszahlungen an andere Konten als das Referenzkonto sind ausgeschlossen.
7. Keine Verzinsung des Intermediärkontos. Guthaben, die sich abwicklungsbedingt vorübergehend auf dem Intermediärkonto befinden, werden nicht verzinst. Zinsansprüche des Nutzers bestehen ausschließlich aus dem Einlagenvertrag gegenüber der Partnerbank nach dessen Bedingungen.
8. Einlagensicherung im Abwicklungszeitraum. Das Intermediärkonto wird von einem Kreditinstitut geführt, das einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehört. Auf die besonderen Hinweise in § 11 Abs. 4 zum Abwicklungszeitraum wird verwiesen.
7. Zustandekommen von Einlagenverträgen
1. Die Darstellung von Einlagenprodukten auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot der Partnerbank oder des Betreibers dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
2. Mit Erteilung des Anlageauftrags über die Plattform gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Einlagenvertrags mit der jeweiligen Partnerbank ab. Der Nutzer erhält vor Abgabe des Anlageauftrags die maßgeblichen Vertragsbedingungen der Partnerbank, die vorvertraglichen Informationen sowie den Informationsbogen für den Einleger zur Einlagensicherung.
3. Der Einlagenvertrag kommt zustande, wenn die Partnerbank den Anlageauftrag annimmt, in der Regel durch Eröffnung des Einlagenkontos und Bestätigung über das elektronische Postfach.
4. Die Partnerbank ist in ihrer Entscheidung über die Annahme frei. Nimmt die Partnerbank das Angebot nicht an, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig auf das Referenzkonto zurücküberwiesen; weitergehende Ansprüche des Nutzers bestehen nicht, es sei denn, den Betreiber trifft ein Verschulden.
5. Für Inhalt, Durchführung, Verzinsung, Fälligkeit und Abwicklung des Einlagenvertrags ist ausschließlich die Partnerbank verantwortlich. Der Betreiber wird insoweit lediglich als Bote bzw. Übermittler von Erklärungen und Dokumenten tätig.
8. Festgeld; Tagesgeld
1. Festgeld. Festgeldeinlagen haben eine feste Laufzeit und einen für die Laufzeit festen Zinssatz. Eine vorzeitige Kündigung oder Teilverfügung ist ausgeschlossen, soweit die Bedingungen der Partnerbank nichts Abweichendes vorsehen. Bei Fälligkeit wird die Einlage nebst Zinsen (abzüglich etwaiger von der Partnerbank einzubehaltender Steuern) über das Intermediärkonto auf das Referenzkonto ausgezahlt, sofern der Nutzer keine von der Partnerbank angebotene Wiederanlage (Prolongation) wählt.
2. Tagesgeld. Tagesgeldeinlagen haben keine feste Laufzeit; der Zinssatz ist variabel und kann von der Partnerbank nach Maßgabe ihrer Bedingungen angepasst werden. Der Nutzer kann Auszahlungen jederzeit über die Plattform veranlassen; die Auszahlung erfolgt über das Intermediärkonto auf das Referenzkonto, in der Regel binnen 1–2 Bankarbeitstagen.
3. Zinsgutschriften erfolgen nach den Bedingungen der jeweiligen Partnerbank (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich oder bei Fälligkeit). Der Nutzer wird über Zinsgutschriften und Auszahlungen über das elektronische Postfach informiert.
9. Willkommensbonus für Neukunden
1. Neukunden erhalten für das erste über die Plattform abgeschlossene Einlagenprodukt eine einmalige Willkommensprämie (nachfolgend „Prämie“) nach Maßgabe der folgenden Absätze und der auf der Plattform veröffentlichten, bei Auftragserteilung gültigen Prämienstaffel (derzeit bis zu 0 €).
2. Neukunde ist, wer erstmals ein Nutzerkonto eröffnet und zuvor weder ein Einlagenprodukt über die Plattform abgeschlossen noch eine Prämie des Betreibers erhalten hat. Je Person wird die Prämie nur einmal gewährt.
3. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Anlagebetrag des ersten abgeschlossenen Einlagenprodukts gemäß der veröffentlichten Staffel. Eine Zusammenrechnung mehrerer Produkte oder Anlagen findet nicht statt.
4. Die Prämie wird verrechnungsweise gewährt: Sie reduziert den vom Nutzer zu überweisenden Einzahlungsbetrag, während die Partnerbank den vollen Anlagebetrag als Einlage führt. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
5. Mindesthaltedauer. Voraussetzung für das Behalten der Prämie ist bei Festgeld die Aufrechterhaltung der Anlage bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit, bei Tagesgeld eine Mindesthaltedauer von 180 Tagen ab Valutierung, jeweils mindestens jedoch sechs Monate. Wird die Anlage vorher ganz oder teilweise aufgelöst oder abgezogen, entfällt der Anspruch auf die Prämie rückwirkend; der Betreiber ist berechtigt, den Prämienbetrag mit Auszahlungsansprüchen des Nutzers zu verrechnen oder zurückzufordern.
6. Die Prämie kann steuerpflichtig sein. Die steuerliche Behandlung obliegt dem Nutzer; der Betreiber erteilt keine Steuerberatung (§ 10 Abs. 4).
7. Der Betreiber kann die Prämienaktion jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen; für bereits erteilte Anlageaufträge gilt die bei Auftragserteilung veröffentlichte Staffel.
10. Steuern
1. Zinserträge unterliegen beim Nutzer als in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigem der Einkommensbesteuerung (Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
2. Deutsche Partnerbanken sind gesetzlich zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet und führen die Steuer unmittelbar an die Finanzverwaltung ab. Freistellungsaufträge und NV-Bescheinigungen können nach Maßgabe der jeweiligen Partnerbank über die Plattform verwaltet werden.
3. Ausländische Partnerbanken nehmen keinen deutschen Steuerabzug vor; Zinserträge werden grundsätzlich brutto ausgezahlt, gegebenenfalls unter Einbehalt ausländischer Quellensteuer nach dem Recht des Sitzstaates. Die Erklärung der Erträge in der deutschen Einkommensteuererklärung obliegt dem Nutzer. Der Betreiber stellt die von den Partnerbanken bereitgestellten Steuerdokumente sowie eine jährliche Ertragsübersicht über das elektronische Postfach zur Verfügung und informiert über Möglichkeiten zur Reduzierung ausländischer Quellensteuern; die fristgerechte Einreichung erforderlicher Erklärungen obliegt dem Nutzer.
4. Der Betreiber erbringt keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Nutzers ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dem Nutzer wird empfohlen, sich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu wenden.
11. Einlagensicherung; Risikohinweise
1. Einlagen bei den Partnerbanken sind nach Maßgabe der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem des jeweiligen Herkunftsstaates bis zu einem Gegenwert von 100.000 Euro je Einleger und je Institut geschützt. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen nationalen Sicherungssystems; der Nutzer erhält vor Vertragsschluss den Informationsbogen für den Einleger.
2. Der Schutz besteht je Institut. Verteilt der Nutzer Einlagen auf mehrere Partnerbanken, besteht der Schutz bei jeder Partnerbank gesondert. Übersteigt die Gesamtforderung des Nutzers (Einlage nebst Zinsen) bei einer Partnerbank 100.000 Euro, ist der übersteigende Teil nicht gesetzlich geschützt.
3. Länderrisiko. Die Leistungsfähigkeit nationaler Einlagensicherungssysteme kann sich zwischen den Staaten unterscheiden. Ratings und Wirtschaftsdaten der Sitzstaaten werden auf der Plattform informatorisch dargestellt und sind keine Garantie.
4. Abwicklungsrisiko Intermediärkonto. Guthaben befinden sich abwicklungsbedingt für kurze Zeit auf dem von der Intermediärbank geführten Intermediärkonto. Die Intermediärbank ist Mitglied eines gesetzlichen Einlagensicherungssystems. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einem Nutzer zurechenbare Beträge im Abwicklungszeitraum zusammen mit sonstigen Guthaben des Nutzers bei demselben Institut die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro überschreiten; der übersteigende Teil wäre im — sehr unwahrscheinlichen — Fall der Insolvenz der Intermediärbank in diesem Zeitraum nicht gesetzlich geschützt. Der Betreiber wirkt darauf hin, dass Gelder unverzüglich weitergeleitet werden und Verweilzeiten auf ein technisches Minimum beschränkt bleiben.
5. Kein Zugriff des Betreibers; Insolvenz des Betreibers. Da der Betreiber keine Kundengelder hält, fallen Gelder des Nutzers nicht in eine etwaige Insolvenzmasse des Betreibers. Im Fall der Einstellung des Geschäftsbetriebs des Betreibers bestehen die Einlagenverträge mit den Partnerbanken unverändert fort; Auszahlungen erfolgen weiterhin auf das Referenzkonto des Nutzers.
6. Inflations- und Zinsänderungsrisiko. Bei Festgeldern ist der Zinssatz für die Laufzeit gebunden; steigende Marktzinsen wirken sich auf laufende Festgelder nicht aus. Die reale Rendite kann durch Inflation gemindert werden. Bei Tagesgeldern kann die Partnerbank den Zinssatz anpassen.
7. Fremdwährungsrisiko. Sofern Einlagen in anderer Währung als Euro angeboten werden, trägt der Nutzer das Wechselkursrisiko; die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro gilt als Gegenwert.
12. Vergütung des Betreibers
1. Die Nutzung der Plattform und die Vermittlungsleistung sind für den Nutzer unentgeltlich.
2. Der Betreiber erhält von den Partnerbanken für die Vermittlung eine Vergütung, die in der Regel als laufende, volumenabhängige Vergütung oder als Einmalvergütung ausgestaltet ist. Die Vergütung wird nicht dem Nutzer belastet und mindert nicht die dem Nutzer zustehenden, im Angebot ausgewiesenen Zinsen.
3. Auf Nachfrage legt der Betreiber dem Nutzer die Grundzüge der Vergütungsstruktur für das konkrete Produkt offen.
13. Widerrufsrecht des Verbrauchers
1. Dem Nutzer, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht hinsichtlich des Plattformvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB i. V. m. § 355 BGB zu. Über das Widerrufsrecht wird gesondert belehrt (Widerrufsbelehrung im Registrierungsprozess und im elektronischen Postfach).
2. Für Einlagenverträge mit Partnerbanken gelten die Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechte nach Maßgabe der Bedingungen und Belehrungen der jeweiligen Partnerbank; bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist regelmäßig 14 Tage (§ 312g Abs. 1, § 355, § 356 Abs. 3 BGB). Der Widerruf eines Einlagenvertrags ist gegenüber der Partnerbank zu erklären; der Betreiber leitet Widerrufserklärungen, die bei ihm eingehen, unverzüglich weiter.
3. Muster-Widerrufsbelehrung (Plattformvertrag):
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Da die Nutzung der Plattform unentgeltlich ist, fallen im Regelfall keine zurückzugewährenden Zahlungen an.
14. Pflichten des Nutzers
1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu nutzen, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen seiner Daten (insbesondere Name, Anschrift, steuerliche Ansässigkeit, Referenzkonto, E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen.
2. Der Nutzer hat Überweisungen ausschließlich vom Referenzkonto und unter exakter Angabe des mitgeteilten Verwendungszwecks vorzunehmen. Bei abweichenden Angaben kann es zu Verzögerungen kommen; nicht zuordenbare Zahlungen werden zurücküberwiesen.
3. Der Nutzer darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Der Betreiber und die beteiligten Institute sind berechtigt und ggf. gesetzlich verpflichtet, Auffälligkeiten zu melden und Transaktionen anzuhalten.
4. Das elektronische Postfach gilt als vereinbarter Kommunikationsweg. Der Nutzer ist verpflichtet, das Postfach regelmäßig auf neue Dokumente und Mitteilungen zu prüfen. Erklärungen des Betreibers oder der Partnerbanken gelten mit Einstellung in das Postfach als zugegangen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Verfügbarkeit; Änderungen der Plattform
1. Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; angekündigte Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten gelegt.
2. Der Betreiber ist berechtigt, Funktionen der Plattform weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, soweit hierdurch wesentliche Pflichten aus dem Plattformvertrag nicht beeinträchtigt werden. Laufende Einlagenverträge bleiben hiervon unberührt.
16. Haftung
1. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Der Betreiber haftet nicht für die Erfüllung der Pflichten der Partnerbanken oder der Intermediärbank aus den jeweiligen Verträgen mit dem Nutzer, insbesondere nicht für die Rückzahlung von Einlagen, die Zahlung von Zinsen oder die Bonität der Institute. Auf § 11 wird verwiesen.
4. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Nutzers, die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte entstehen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
17. Laufzeit und Beendigung des Plattformvertrags
1. Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Nutzer kann den Plattformvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Der Betreiber kann den Plattformvertrag mit einer Frist von zwei Monaten in Textform kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei falschen Angaben des Nutzers, missbräuchlicher Nutzung oder geldwäscherechtlichen Bedenken.
3. Die Kündigung des Plattformvertrags lässt laufende Einlagenverträge unberührt. Bestehen bei Wirksamwerden der Kündigung noch laufende Einlagenverträge, wird der Plattformvertrag bis zu deren Beendigung fortgeführt, soweit dies für die Abwicklung (insbesondere Auszahlungen und Dokumentenbereitstellung) erforderlich ist.
4. Nach Vertragsbeendigung stellt der Betreiber dem Nutzer die gesetzlich aufzubewahrenden Dokumente auf Anforderung in einem gängigen Format zur Verfügung.
18. Änderungen dieser AGB
1. Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Nutzer zumutbar ist oder aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Vorgaben erforderlich wird.
2. Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. über das elektronische Postfach) angeboten. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat; auf diese Genehmigungswirkung wird der Betreiber im Änderungsangebot besonders hinweisen. Lehnt der Nutzer ab, kann jede Partei den Plattformvertrag kündigen; § 17 Abs. 3 gilt entsprechend.
3. Änderungen, die die Hauptleistungspflichten oder das Äquivalenzverhältnis wesentlich verändern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.
19. Vertragsübernahme
Der Betreiber ist berechtigt, den Plattformvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, sofern dieses die gesetzlichen Voraussetzungen zur Fortführung der Leistungen erfüllt. Der Betreiber informiert den Nutzer mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Der Nutzer ist in diesem Fall berechtigt, den Plattformvertrag zum Zeitpunkt des Übergangs kostenfrei zu kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Einlagenverträge mit Partnerbanken bleiben von einer Übertragung unberührt.
20. Datenschutz
Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter anlageheld.com/datenschutzerklarung. Die Weitergabe von Daten an Partnerbanken, die Intermediärbank und Identifizierungsdienstleister erfolgt, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung der Einlagenverträge und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
21. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Der Betreiber ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.
2. Für Streitigkeiten aus Einlagenverträgen mit Partnerbanken können die jeweiligen Ombudsstellen des Bankensektors des Sitzstaates der Partnerbank zuständig sein; Einzelheiten ergeben sich aus den Bedingungen der jeweiligen Partnerbank.
3. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
22. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Nutzer hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Plattformvertrag der Sitz des Betreibers.
3. Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss bzw. nach wirksamer Änderung gültige Fassung dieser AGB; sie ist auf der Plattform abrufbar und wird dem Nutzer auf Anforderung übermittelt.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
