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Steuerinformationen

Wir von Anlageheld stellen Ihnen als Kunden die steuerlich relevanten Informationen zu Tages- und Festgeldern bei unseren Partnerbanken kostenlos zur Verfügung. Bei Anlageheld erfolgt die steuerliche Behandlung auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland.


Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen. Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes darf Anlageheld keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. Anlageheld unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.

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Informationen zur steuerlichen Behandlung von Tages- und Festgeldern (Einlagengeschäft)

Dokumente für Anlageheld-Kunden

Unsere Partnerbanken stellen Ihnen zur Fälligkeit der Anlage bzw. nach der Zinszahlung am Jahresende einen Kontoauszug zur Verfügung, in dem alle relevanten Informationen vorhanden sind. Dazu gehören Informationen zum Zinsertrag, der Quellensteuer oder dem Wechselkurs. Diese Dokumente werden in Ihrem persönlichen Postfach des Online-Bankings von Anlageheld zur Verfügung gestellt. Als zusätzlichen Service von Anlageheld erhalten alle Kunden im ersten Quartal des Jahres kostenlos eine Übersicht und Informationen zu allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres. Diese Übersicht können Sie sich ausdrucken und zur Erstellung Ihrer Steuererklärung zu Rate ziehen.

Quellensteuern in der EU im Gesamtüberblick (Einlagengeschäft)

Deutschland hat mit den Mitgliedstaaten der EU bilaterale Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen) geschlossen, um eine mehrfache steuerliche Belastung von Zinserträgen für Einlagen zu vermeiden bzw. die Belastung zu reduzieren. Nachfolgend finden Sie eine Gesamtübersicht in Anlehnung an die Tabelle „Anrechenbare ausländische Quellensteuer“ des Bundeszentralamts für Steuern. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Korrektheit der Angaben übernehmen. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihr Finanzamt. Für die Reduzierung der Quellensteuer siehe Verfahrenshinweise im Abschnitt „Einzureichende Unterlagen bei Partnerbanken“.

EU-LandQuellensteuerReduzierte QuellensteuerDavon steuerlich anrechenbar
Belgien30 %0 %0 %
Bulgarien10 %5 %5 %
Dänemark0 %0 %0 %
Estland0 %0 %0 %
Finnland0 %0 %0 %
Frankreich0 %0 %0 %
Griechenland15 %10 %10 %
Großbritannien0 %0 %0 %
Irland33 %0 %0 %
Italien0 %0 %0 %
Kroatien12 %0 %0 %
Lettland20 %10 %10 %
Litauen15 %10 %10 %
Luxemburg0 %0 %0 %
Malta0 %0 %0 %
Niederlande0 %0 %0 %
Österreich25 %0 %0 %
Polen19 %5 %5 %
Portugal28 %15 %15 %
Rumänien16 %3 %3 %
Schweden0 %0 %0 %
Slowakei19 %0 %0 %
Slowenien5 %5 %5 %
Spanien19 %0 %0 %
Tschechien15 %0 %0 %
Ungarn0 %0 %0 %
Zypern0 %0 %0 %

Die fett gedruckten Angaben beziehen sich auf das derzeitige Angebot von Anlageheld, die anderen Angaben dienen der reinen Information.

Belgien

Quellensteuer

30 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Bulgarien

Quellensteuer

10 %

Reduzierte Quellensteuer

5 %

Davon steuerlich anrechenbar

5 %

Dänemark

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Estland

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Finnland

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Frankreich

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Griechenland

Quellensteuer

15 %

Reduzierte Quellensteuer

10 %

Davon steuerlich anrechenbar

10 %

Großbritannien

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Irland

Quellensteuer

33 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Italien

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Kroatien

Quellensteuer

12 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Lettland

Quellensteuer

20 %

Reduzierte Quellensteuer

10 %

Davon steuerlich anrechenbar

10 %

Litauen

Quellensteuer

15 %

Reduzierte Quellensteuer

10 %

Davon steuerlich anrechenbar

10 %

Luxemburg

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Malta

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Niederlande

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Österreich

Quellensteuer

25 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Polen

Quellensteuer

19 %

Reduzierte Quellensteuer

5 %

Davon steuerlich anrechenbar

5 %

Portugal

Quellensteuer

28 %

Reduzierte Quellensteuer

15 %

Davon steuerlich anrechenbar

15 %

Rumänien

Quellensteuer

16 %

Reduzierte Quellensteuer

3 %

Davon steuerlich anrechenbar

3 %

Schweden

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Slowakei

Quellensteuer

19 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Slowenien

Quellensteuer

5 %

Reduzierte Quellensteuer

5 %

Davon steuerlich anrechenbar

5 %

Spanien

Quellensteuer

19 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Tschechien

Quellensteuer

15 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Ungarn

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Zypern

Quellensteuer

0 %

Reduzierte Quellensteuer

0 %

Davon steuerlich anrechenbar

0 %

Die fett gedruckten Angaben beziehen sich auf das derzeitige Angebot von Anlageheld, die anderen Angaben dienen der reinen Information.

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Anlage-Produkte

Unterlagen für Anlageheld-Kunden

Die Partnerbank stellt Ihnen bei Fälligkeit bzw. Zinszahlung einen Kontoauszug mit Zinsertrag, ggf. einbehaltener Quellensteuer und Wechselkurs zur Verfügung. Eine automatische Übermittlung ans Finanzamt erfolgt bei ausländischen Banken nicht; die Angabe in Ihrer Steuererklärung obliegt Ihnen.

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